Wie gestern schon angekündigt habe ich ja meinen Webhoster gewechselt , da mir netcup kein auf meine Bedürfnisse zugeschneidertes Paket anbieten konnte. Gelandet bin ich nun bei WebGo24. Dort habe ich das neue Paket Vorgestern beantragt, gleich eingerichtet (Respekt für die schnellen Zugangsdaten) und gestern den Domain Umzug über die Bühne gebracht (auch wenn bei takahoffi.de die Denic bzgl. des Serverzugriffes noch etwas verwirrt ist). Danke an die beiden beteiligten Firmen für diesen reibungslosen Ablauf.
Eine kleine Wehrmutstropfenanekdote gabs im Rahmen der Kündigen des bestehnden Pakets bei netcup doch. Unbekümmert wie ich war, habe ich meine Kündigung netcup gegenüber per Email ausgesprochen. Prompt kam vom dortigen Support der Hinweis, die Kündigung habe schriftlich oder per Fax zu erfolgen. Gut, dass war für mich nicht das Problem – habe ich halt ein Fax geschickt, aber den Support darauf hingewiesen das ich irgendwas im Hinterkopf hätte, das bei online abgeschlossenen Verträge auch eine online Kündigungsmöglichkeit bestehen müssen und sie vielleicht das ganze Thema mal mit ihrem Rechtsbeistand betrachten sollten, nicht das irgendein Abmahnanwalt hier die große Kohle wittert. Da dem Support das Thema anscheinend zu heiß war, hat er die Mail an einen der Geschäftsführer weitergegeben, der sich dann auch mit sinngemäßen Inhalt bei mir meldete:
Ich würde mich irren, das ganze spiele nur bei Widerrufen eine Rolle und wenn mir was nicht passen würde solle ich mich über einen Rechtsanwalt bei Ihnen melden. Für Kündigungen sei die Schriftform einzuhalten.
Also nach dieser Antwort war ich doch schon etwas geschockt und habe eine wie ich finde sehr freundliche Email geschrieben:
Sehr geehrter Herr ,
keine Angst ich suche nicht das Haar in der Suppe. Sondern wollte Sie nur (wegen der 2 jährigen reibungslosen Zusammenarbeit – Danke hierfür nochmals) auf dieses Problemfeld hinweisen. Denn der Begriff schriftlich schließt z.B. im Registerrecht eine EMail nicht aus und wird dort von der Rechtssprechung als schriftliche Form anerkannt.
Wie gesagt ich habe meine Kündigung nun per Fax geschickt. Das ist für mich kein rießengroßer Aufwand.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Mitarbeitern noch alles Gute und vielleicht kreuzen sich die geschäftlichen Wege ja wieder.
Mit freundlichen Grüßen
Daraufhin habe ich vom Geschäftsführer wiederum eine Email erhalten, mit dem Hinweis, dass ich mit annerkennen der AGBs den Ausschluss von Emails als Schriftform vereinbart habe. Hier mal die betreffende Stelle der AGBs Paste+Copy (Stand 21.07.2010 – der Screenshot ist leider etwas schlecht lesbar):
…
6. Vertragslaufzeit, Kündigung
Soweit nicht anders vereinbart, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Solche Verträge sind von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar, frühestens jedoch zum Ablauf einer vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit.
Verträge mit einer vereinbarten Laufzeit von 24 Monaten verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
Soweit einer Partei nach diesen AGB ein ordentliches Sonderkündigungsrecht zusteht, ist der Vertrag unabhängig von einer vereinbarten vertraglichen Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.
Kündigungen bedürfen der Schriftform, eine Kündigung per Fax ist zulässig.
Bei einer Kündigung durch den Kunden hat dieser anzugeben, was mit für ihn registrierten Domains geschehen soll. Erteilt der Kunde insoweit auch auf Nachfrage von netcup keine rechtzeitige Anweisungen, ist netcup berechtigt, die Domains freizugeben. Erfolgt die Kündigung durch netcup, gilt das Vorstehende entsprechend mit der Maßgabe, dass netcup den Kunden mit der Kündigung zur Erteilung von Anweisungen aufzufordern hat.
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch netcup liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
Der Kunde gerät für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teiles der Vergütung in Verzug oder der Kunde ist in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen, der der Vergütung für zwei Monate entspricht.
Der Kunde ist zahlungsunfähig oder über sein Vermögen ist ein Insolvenzantrag eröffnet oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden.
Der Kunde verstößt gegen wesentliche vertragliche Pflichten und stellt diesen Verstoß trotz Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch netcup nicht unverzüglich ab.
…
Und fällt euch was auf? Also ich kann da nichts über Emails finden. Und da ich von einem professionellen Geschäftsführer erwarten kann, dass dieser auch seine AGBs kennt und zudem einen etwas netteren Umgangston mir gegenüber erwartet hätte, bin ich über den Abschied nicht wirklich traurig. Unabhänging von der Frage ob eine Email der Schriftform entspricht!